Leistungen durch den Landesfamilienpass für Familien

Was?
Instrument zur Förderung von Familien, seit 1979; freiwillige Leistung des
Landes

Wozu?
Familien können bis 20- mal im Jahr kostenlos oder verbilligt Museen, Gärten
oder anderes in Baden-Württemberg besuchen.

Wer?
➢ Familien mit mind. drei kindergeldberechtigten Kindern (Kinderreiche)
➢ Ein-Eltern-Familien (Alleinerziehende) mit mind. einem Kind
➢ Familien oder Alleinerziehende mit einem schwerbehinderten Kind
➢ Familien die neue Grundsicherung oder Kinderzuschlag beziehen
➢ Wohngeldberechtigte
➢ Familien, die nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz)
Leistungen erhalten.
Erweiterte Leistungen:
➢ Neben den Eltern oder dem Elternteil, bei dem das Kind/ die Kinder
wohnen, auch: getrennt/ geschieden lebender Elternteil, Großeltern,
Familienpaten etc. (Eintragung in den Pass)
➢ Keine Inanspruchnahme ohne Kinder!

Wo?
➢ Beim Einwohnermeldeamt oder dem Bürgerbüro der Heimatkommune
Gutscheinkarte:
➢ Bitte jährlich beim Einwohnermeldeamt/ Bürgerbüro im Künkelin
Rathaus (Urbanstr. 24, Schorndorf), abholen.
➢ Unter Vorlage des LFP und der Gutscheine können die enthaltenen
Institutionen besucht werden; manche auch mehrmals im Jahr.
➢ Bei sog. „sonstigen Objekten“, die oft außer der Reihe zum Besuch
angeboten werden, informieren Sie sich bitte vorher telefonisch über die
entstehenden Eintrittskosten.


Angebotsbesuch ohne Gutscheinkarte:
➢ Viele kostenfreie Angebot können Sie auch nur unter Vorlage des
Landesfamilienpasses besuchen, vor allem Museen. Bitte informieren Sie
sich dazu unter:
Landesfamilienpass 2026 ab sofort erhältlich: Baden-Württemberg.de


Sonstiges:
➢ Bitte informieren Sie sich vor dem Besuch beim jeweiligen Anbieter über
die Öffnungszeiten und Eintrittspreise. Eine Liste über alle Institutionen
in Baden-Württemberg, die an den Familienpass angeschlossen sind,
finden Sie unter:
www.sozialministerium-bw.de/landesfamilienpass

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