
Ausflüge, Hobbys, Kita oder Schulkindbetreuung: All das kostet Geld. Vor allem spüren das Familien mit mehreren Kindern und Eltern, die nicht so viel verdienen. Manch ein Elternteil aus dem Rems-Murr-Kreis schaut ein wenig neidisch nach Stuttgart, wo es für Familien eine freiwillige soziale Leistung gibt, um allen Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, an Freizeit‐ und Bildungsangeboten teilzunehmen. So können Familien, deren Einkommen maximal 70.000 Euro pro Jahr beträgt, eine Familiencard beantragen. Gerade Alleinerziehende kommen kaum über diese Grenze, selbst wenn sie ordentlich verdienen und nicht in Teilzeit arbeiten.
Kinder-, Eltern- und Wohngeld werden darauf übrigens nicht angerechnet. Jedes Jahr kann auf die Karte ein Guthaben im Gegenwert von 60 Euro je Kind oder Jugendlichem aufgebucht werden. Damit kann man dann beispielsweise den Eintritt ins Freibad oder die Eiswelt für die Familie bezahlen oder man kann den Betrag nutzen, um einen Teil des Mitgliedsbeitrags in einem Verein zu bezahlen. Für Familien ab vier Kindern gibt es keine Einkommensgrenze, sie können die Familiencard unabhängig davon beantragen. Wer die Karte und die aktuelle Aufladequittung vorlegt, erhält außerdem eine Ermäßigung auf die Gebühren in städtischen Kitas und Schulkindbetreuungen.
Außerdem gibt es in Stuttgart die Bonuscard+Kultur, mit der Familien zum Beispiel freien Einlass zu Kulturveranstaltungen, ermäßigte Monatstickets für den öffentlichen Nahverkehr oder Gebührenbefreiung für Kindertageseinrichtungen erhalten. Beantragen können diese Karte Personen, die in Stuttgart wohnen und die Leistungen beziehen wie zum Beispiel Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Welche finanziellen Unterstützungen gibt es im Rems-Murr-Kreis für Familien?
Auch im Rems-Murr-Kreis bieten einige Städte einen Familienpass an. Keiner davon ist vergleichbar mit der Stuttgarter Familiencard, eher mit der Bonuscard, wobei diese weitreichendere Vergünstigungen ermöglicht als die verschiedenen Familienpässe. Im Kreis gibt es von Stadt zu Stadt Unterschiede, sowohl bei den möglichen Vergünstigungen als auch bei den Einkommensgrenzen. Wir haben uns auf den Homepages einiger Städte umgeschaut und teils auch nachgefragt.
In Backnang gibt es einen Familien- und Kulturpass für Backnangerinnen und Backnanger, bei denen alle Haushaltsangehörige zusammen eine bestimmte Einkommensobergrenze nicht überschreiten. Den Pass erhält dann jedes Familienmitglied ab sieben Jahren. Die Grenze liegt bei einer Person bei 1499,99 Euro und bei zwei Personen bei 2059,99 Euro monatlich.
Unter anderem gibt es mit dem Pass 50 Prozent Ermäßigung auf Eintritte in Backnanger Schwimmbäder und Schwimmkurse dort. Auch für die Kindertageseinrichtungen sowie in den Vormittagsbetreuungsangeboten der Grundschulen und Horte müssen Familien mit dem Pass nur die Hälfte zahlen. Die Ermäßigung gilt auch für die Mitgliedsbeiträge vieler Vereine sowie Kurse der Volkshochschule Backnang und einiges mehr.
Informationen gibt es auf der Homepage der Stadt Backnang und im Amt für Familie, Jugend und Bildung der Stadt Backnang unter der Telefonnummer 07191 894-248.
Auch in Schorndorf gibt es einen Familienpass. Familienpass-Inhaber können unter anderem kostenlos Bücher und Medien in der Stadtbücherei Schorndorf ausleihen und gratis ins Stadtmuseum und die Q-Galerie. Sie erhalten 50 Prozent Ermäßigung auf Einzel- und Jahreskarten in der Forscherfabrik Schorndorf, ebenso auf Einzel- und Jahreskarten im Oskar-Frech-Seebad und den Schorndorfer Freibädern. 30 Prozent günstiger sind für sie beispielsweise die Gebühren für Bildungsangebote der Volkshochschule Schorndorf und die Einzelmitgliedsbeiträge bei der Sportgemeinschaft Schorndorf (auch in der Kindersportschule und Fußballschule).
Den Familienpass beantragen können Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, die nicht mehr verdienen, als würden sie Sozialhilfe oder Bürgergeld beziehen plus einem Zuschlag von 30 Prozent auf die jeweiligen Regelsätze. Ein Beispiel: Der Regelbedarf nach SGB II (Bürgergeld) liegt für Alleinerziehende bei 563 Euro. Wer ein Kind im Alter von acht Jahren hat, bekommt noch mal 390 Euro. Zusammen sind das 953 Euro. 30 Prozent davon sind 285,90 Euro. Eine alleinerziehende Frau kann also den Familienpass in Schorndorf beantragen, wenn sie weniger als 1238,90 Euro verdient.
Für einige gibt es den Pass einkommensunabhängig, darunter unter anderem Familien und Alleinerziehende mit mindestens drei Kindern oder Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem schwerbehinderten Kind.
Informationen gibt es auf der Homepage der Stadt Schorndorf.
Auch der Stadtpass Familie Waiblingen bietet diverse Vergünstigungen. Wer ihn hat, zahlt nur die Hälfte der Kindergartengebühren, sowohl bei städtischen als auch kirchlichen Einrichtungen. Auch die Elterngebühr für den Besuch der kommunalen Betreuungseinrichtungen an Grundschulen sowie für die Teilnahme an den Förder-, Betreuungs- und Freizeitangeboten an den offenen Ganztagsschulen wird reduziert, ebenso der Beitrag für das Mensaessen an den weiterführenden Schulen um 50 Prozent. Auch die Kosten für den Unterricht etwa an Kunst- und Musikschule werden um die Hälfte günstiger. Die Nutzung der Stadtbücherei kostet für Inhaber des Stadtpasses nichts.
Beantragen können den Stadtpass Familie Waiblinger Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen und mindestens einem Kind. Das Bruttojahreseinkommen darf nach Angaben der Stadtverwaltung nicht höher sein als 50.500 Euro bei Familien mit mindestens drei Kindern bzw. Alleinerziehenden mit mindestens zwei Kindern oder 20.500 Euro bei Familien mit bis zu zwei Kindern bzw. Alleinerziehenden mit einem Kind. Voraussetzung ist jeweils, dass mindestens ein Kind eine städtische Kindertageseinrichtung oder eine kommunale Betreuungseinrichtung an einer Grundschule in Waiblingen besucht. Weitere Anspruchsberechtigte sind unter anderem Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung.
Informationen dazu gibt es auf der Homepage der Stadt Waiblingen.
Kein städtischer Familienpass mehr in Winnenden
In Winnenden hat der Gemeinderat 2016 die Möglichkeiten der Vergünstigungen für Familien neu geregelt. Zuvor konnten Familien sowohl einen städtischen Familienpass als auch einen Landesfamilienpass beantragen. Mit dem städtischen Familienpass gab es Vergünstigungen bei Einrichtungen in der Stadt Winnenden. „Um Familien die Beantragung von zwei Pässen zu ersparen“ werden seit 2017 keine städtischen Familienpässe mehr ausgestellt, sagt eine Sprecherin der Stadt Winnenden. „Es entstand damit kein Leistungsverlust für die Familien, denn die Einrichtungen in Winnenden konnten damals ab 2017 sofort über den Landesfamilienpass Vergünstigungen gewähren.“ Gegen Vorlage dieses Landesfamilienpasses erhalten die Berechtigten in Winnenden zum Beispiel ermäßigten Eintritt zu städtischen Theatervorstellungen oder zu Schlosskonzerten.
Den Landesfamilienpass können natürlich auch alle anderen Familien beantragen, auch wenn es in ihrem Wohnort einen städtischen Familienpass gibt. Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen, und zwar derzeit bis zu 25 Mal. Er ist einkommensunabhängig und eine freiwillige Leistung des Landes. Einen Landesfamilienpass können unter anderem Familien beantragen, die mindestens drei kindergeldberechtigende Kinder haben (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein) sowie Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Sozialministeriums. Der Landesfamilienpass kann beim Bürgermeisteramt der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Dort gibt es ebenfalls weitere Informationen.